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AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, Firma Buser Commerce, im folgenden „djagency.ch“ genannt finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
ALLGEMEINES
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
OFFERTEN UND ABSCHLUSS
Alle unsere Offerten sind frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn djagency.ch eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform schriftlich an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
LEISTUNGEN
djagency.ch bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1) Vermittlung und Buchung von DJs, Fotografen, Videografen und livebands und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Offerte
(2) nach Absprache mit djagency.ch Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik.
ANMELDUNG UND LIZENZZAHLUNG AN DIE SUISA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Diskotheken-Betreiber oder der Organisator einer Veranstaltung verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der SUISA
PREISE
Alle in Offerten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Veranstaltungen sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Offerte beinhaltet zum Schutz des Künstlers (DJs, Live- Musiker, Band, Fotografen, Videografen eine befristete Spielzeit. Anfallende Zusatzstunden werden regulär mit CHF 150.- verrechnet. Kosten werden je nach Künstler auf der Offerte separat ausgewiesen.
Im Wallis, Tessin und Kanton Graubünden fallen u.U. höhere Anfahrtskosten und eine Übernachtung an. Kosten für den Autoverlad, Schiffsgebühren oder sonstige nicht vermeidbare Transportspesen fallen an den Auftraggeber.
Beauftragte Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
AUFTRAGSSTORNIERUNG
Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen.
Eine Stornierung:
ist bis 14 Kalendertage nach Buchungseingang frei
bis 14 Kalendertage vor dem Termin der Feier Fr. 150.-
weniger als 14 Kalendertage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Grundbuchungsgage
Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens djagency.ch ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch djagency.ch Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.
QUALITÄTSSICHERUNG
Zur Qualitätssicherung und fortlaufenden Verbesserung behalten wir uns vor, unangemeldete Besuche (Mystery Checks) durchzuführen. Dabei berücksichtigen wir den Rahmen der Veranstaltung und treten unauffällig und im entsprechenden Tenue auf. Die Agentur erstellt für die interne Verwendung Dokumentationen in Bild und Ton. Dabei berücksichtigen wir jederzeit die Persönlichkeitsrechte der Gäste und Besucher. Bitte informieren Sie uns vorab, falls Sie diesem Punkt nicht zustimmen.
LEISTUNGSSTÖRUNGEN
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 7 Tagen nach Leistungserbringung bei djagency.ch anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
LEISTUNGSVERZUG
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum seiner Zahlungsverpflichtung nach. Vom Verzugszeitpunkt an ist bookingagency.ch berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrent-Kredite zu berechnen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung 100% des vereinbarten Arrangements als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von djagency.ch anerkannt wurde. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist djagency.ch zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von djagency.ch sofort in einem Betrag fällig. Werden djagency.ch Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich djagency.ch das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. djagency.ch ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
NUTZUNG VON ÜBERMITTELTEN INFORMATIONEN
Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Lokationen, Discjockeys und Einsatzkräfte, über die djagency.ch Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von djagency.ch für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von djagency.ch erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch djagency.ch verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht djagency.ch die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von djagency.ch übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben djagency.ch vorbehalten.
WIEDERBUCHUNG VON VERMITTELTEN KÜNSTLERN
Der Auftraggeber verwendet von djagency.ch übermittelte Kontaktdaten des DJs oder Künstlers nur für die jeweils gebuchten Veranstaltungen. Wiederbuchung von vermittelten Künstlern erfolgen über djagency.ch und sind Bestandteil eines neuen Vertrages. Bei Zuwiderhandlung steht djagency.ch die Gage zu, die angefallen wäre, wenn der Auftraggeber direkt über djagency.ch übermittelt worden wären, zuzüglich einer Konventionalstrafe von CHF 5`000.-. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben djagency.ch vorbehalten.
BEWERTUNGSSYSTEM
Kunden können nach Abschluss der Veranstaltung Bewertungen über DJs abgeben. Ziel des Bewertungssystems ist die Erstellung eines zutreffenden DJ Profils über Leistung, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Bewertungen dürfen ausschliesslich wahrheitsgemässe Aussagen enthalten. Unzutreffende oder sonstige unzulässige Äusserungen können zur vollständigen oder teilweisen Löschung führen. Der Nutzer räumt mit Absenden der Bewertung die unbefristeten Rechte an seinem Bewertungstext ein. djagency.ch ist berechtigt, frei über die Bewertung zu verfügen, insbesondere für weitere Bewertungsdienste, und sie in jeder Form zu veröffentlichen. Der Nutzer erklärt Inhaber oder Berechtigter aller verwendeten Markennamen und sonstigen Schutzrechte zu sein, sowie das Recht zu haben diese zu verwenden.
ANWENDBARES RECHT
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen djagency.ch und dem Auftraggeber gilt Schweizer Recht.
GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.